Was tun wenn. . .

An wen wende Ich mich wenn. . .

Die Kinder und Jugendschutz Seite. . .

Viele Infos, viele Links und viele Gesetze !!!


Schützt unsere Kinder, denn sie sind unsere Zukunft !

Hier auf dieser Seite werdet ihr nützliche Links und Tipps finden für Kinder und zum Schutz der Kinder.

Wo Eltern, Freunde, Bekannte oder andere sich hinwenden können, wenn Kinder geschlagen, misshandelt

oder missbraucht werden ! Traut euch, verschließt nicht eure Augen, denn jeden Tag passiert es genau vor euch !


                                § 176 StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern

                                § 176 a StGB: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

                                § 176 b StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

                                § 184 StGB: Verbreitung pornografischer Schriften

                                § 11 Abs. 3 StGB: Begriff "Schrift"


Achtung:
Machen Sie sich keinesfalls gezielt auf die Suche nach Kinderpornographie.
Dies ist ebenso strafbar, wie das Sammeln von Bildern zu Beweiszwecken.
Falls Ihnen jemand Kinderpornographie anbietet, gehen Sie nicht darauf ein.
Sind entsprechende Dateien auf Ihren Computer gelangt, dann sollten Sie alle
relevanten Informationen über Absender beziehungsweise Fundstelle notieren,
um das Material dann unverzüglich zu löschen (z. B. durch Leeren des Browser-Cache
oder Löschen der entsprechenden E-Mail). Senden Sie kein kinderpornographisches
Material an die Behörden, sondern lediglich eine möglichst genaue Beschreibung
von Fundstelle/Absender sowie des Inhalts (Alter der Personen, dargestellte Szene etc.).
Bevor Sie eine Fundstelle melden, sollten Sie sicherstellen, dass es sich
tatsächlich um Kinderpornographie handelt
(hier eine exakte Definition).
Bitte sammeln Sie alle Informationen, die den Behörden helfen, den Urheber der
Veröffentlichung zu ermitteln. Diese können je nach Internet-Dienst (WWW, Chat etc.)
variiern.
Hier finden Sie daher eine Anleitung, was wichtig ist. Danach können Sie
einen Hinweis bei der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland abgeben:


Kinderpornografie....

WIE und WO melden !!!!

Baden-Württemberg: flz@lka.bwl.de

Bayern: blka@polizei.bayern.de

Berlin: lka@polizei.berlin.de

Brandenburg: dauerdienst.lka@polizei.brandenburg.de

Bremen: office@polizei.bremen.de

Hamburg: http://www.polizei.hamburg.de

Hessen: kdd.hlka@t-online.de

Mecklenburg-Vorpommern: www.isinet-mv.de/pages/inhalt_meldestelle.htm

Niedersachesen: www.polizei.niedersachsen.de/dst/lka/index.html#LKA

Nordrhein-Westfalen: www.lka.nrw.de/formular/kontakt2.asp

Rheinland-Pfalz: landeskriminalamt.fahndung@polizei.rlp.de

Saarland: lka211@slpol.de

Sachsen: lka.sachsen@t-online.de

Sachsen-Anhalt: Anzeigen.Hinweise@lka.pol.lsa-net.de

Schleswig-Holstein: www.polizei.schleswig-holstein.de/wir/wir_missbrauch.html

Thüringen: cybercop-tlka@t-online.de

Österreich: www.bmi.gv.at/meldestellen/

Schweiz: www.cybercrime.admin.ch

®Deutscher Kinderschutzbund   &   ®FiFF


Die Suchmaschine für Kinder OHNE "Erotik" Links u.s.w.

Suchmaschine Blinde-Kuh.de


 

Ein paar Links zum Thema

http://www.anti-kinderporno.de/

http://www.jugendschutz.net/

http://www.gesuchte-kinder.de/

http://www.genetischer-fingerabdruck.de/

http://www.kinderundjugendtelefon.de