Wichtiger Hinweis zu allen Links auf dieser HomePage:

Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 0 85/98 - "Haftung für Links" hat

das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung

eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat.

 Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich

ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Hiermit distanziere ich mich

ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner HomePage !!!

Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Seite angebrachten Links !!! 

Nachzulesen unter: http://www.online-recht.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Recht & Unrecht im iNet

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Jugendschutz im iNet !!!

Was verboten ist

Wer auf seiner Website Volksverhetzung betreibt, macht sich strafbar - ganz unabhängig davon, ob es sich bei der Website um ein Tele - oder Mediendienst handelt. Volksverhetzung (§ 130 StGB) ist etwa das Verbreiten der Auschwitz-Lüge. Verboten sind auch Inhalte, die gewaltverherrlichend sind. Strafbar macht sich zum Beispiel, wer Grausamkeiten gegen Menschen verharmlost oder beschönigt. Strafbar ist in Deutschland schließlich auch das Verbreiten harter Pornografie. Das sind sexuelle Darstellungen mit Kindern, mit Tieren und sexuelle Bilder mit Gewalttätigkeiten. Es ist nicht nur verboten, solche Inhalte zu verbreiten. Internet-Anwender machen sich unter anderem strafbar, wenn sie solche Inhalte beziehen oder vorrätig halten.

Macht sich also der Internet-Nutzer, der auf eine Seite mit verbotenem Inhalten gelangt und diese Inhalte betrachtet strafbar ? Wer im Internet surft, sollte einige Grundregeln beachten. Erstens: Strafbare Inhalte gehören nicht auf die Festplatte. Zweitens: Strafbare Dateien - zum Beispiel kinderpornografische Darstellungen - dürfen nicht heruntergeladen werden. Der Nutzer kann es allerdings nicht verhindern, dass die Daten in den Cache geladen werden und - wenn die Option im Browser aktiviert ist - als temporäre Datei auf der Festplatte abgelegt werden. Deshalb sollten User diese Dateien umgehend löschen. Drittens: Stösst der Anwender auf kinderpornografische Inhalte, sollte er die Landeskriminalämter oder die Meldestelle des deutschen Kinderschutzbundes ( www.dksb.de ) darüber informieren und eine Anzeige erstatten.

Schließlich ist es auch verboten, einfache - also im Prinzip erlaubte - Pornografie Minderjährigen zugänglich zu machen. Wer im Internet pornografische Inhalte frei anbietet, macht sich damit ebenso strafbar wie jemand, der vor einer Schule Pornozeitschriften verteilt.

Teledienste können zum Beispiel reine Bildarchive im Web mit pornografischen Darstellungen sein. Diese dürfen im Internet - wenn sie keine harte Pornografie darstellen und auch sonst nicht verboten sind - verbreitet werden. Voraussetzung: Jugendliche dürfen keinen Zugriff auf das Angebot haben. Es gibt eine Reihe von Zugriffssperren wie z.B. "Adultcheck". Die Zugangsbeschränkungen sehen in der Regel die Eingabe einer Kreditkartennummer vor. Nach der gegenwärtigen Rechtslage genügt es, an den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten die Eingabe einer Kreditkartennummer zu knüpfen. Das entspricht jedenfalls der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und Medieninhalte ( BPjS ), die jugendgefährdende Teledienste indizieren kann.

Die Bundesprüfstelle ist nicht nur für Teledienste zuständig, die wegen der Regelung im StGB strafbar sind. Die Behörde indiziert auch sonstige jugendgefährdende Inhalte. Welche Inhalte jugendgefährdend sind, entscheidet das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle weitgehend unabhängig. Diesem Gremium gehören Vertreter unterschiedlicher Berufs- und Bevölkerungsgruppen an - etwa Vertreter aus den Bereichen Kunst, Literatur, Jugendhilfe und der Kirchen. Jugendgefährdend sind nach der  ständigen Spruchpraxis der Bundesprüfstelle kriegsverherrlichende Darstellungen oder eine Darstellung von Leiden oder Sterben, die die Menschenwürde verletzt. Jugendgefährdend können auch erotische Inhalte sein, die nicht pornografisch sind. Ein Indizieren wäre etwa denkbar, wenn sich auf einer privaten Homepage eine Geschichte befindet, in der überaus positiv die zahlreichen Liebesabenteuer mit ständig wechselnden Partnern eines 13-jährigen Mädchens geschildert werden. Schließlich können auch sonstige Inhalte jugendgefährdend sein, die möglicherweise einen negativen Einfluss auf Jugendliche haben. Dazu gehören Angebote, die Rauschmittel propagieren oder zu Straftaten anleiten.

 

Folgen einer Indizierung

Was passiert, wenn die Bundesprüfstelle eine Website indiziert hat, die zwar jugendgefährdende, aber keine strafbaren Inhalte hat ? Der Anbieter muss dann eine Zugangssperre anbringen, die Minderjährigen den Zutritt verwehrt. Da viele Anbieter im Ausland sitzen, kann BPjS jedoch häufig nicht viel ausrichten. Zwar kann die Budenprüfstelle auch Internet-Angebote ausländischer Anbieter indizieren. Internationale Zwangsmaßnahmen zum Durchsetzen einer Indizierung gibt es jedoch nicht. Deshalb sind auch trotz Bundesprüfstelle pornografische und gewaltverherrlichende Angebote im Internet abrufbar. Wichtig ist auch, dass für indizierte Angebote nicht mehr geworben werden darf. Wer für ein solches Angebot Banner schaltet, macht sich strafbar.

 

Jugendschutz in Mediendiensten

Wer in Mediendiensten jugendgefährdende Inhalte anbietet oder ohne Sperrmöglichkeit verbreitet, macht sich nicht strafbar, sondern begeht nur eine Ordnungswidrigkeit. Inhalte von Mediendiensten kann die Bundesprüfstelle nicht indizieren, da sie hierfür nicht zuständig ist. Mediendienste sind Plattformen für journalistisch aufbereitete Informationen, wie zum Beispiel Portale oder Online-Auftritte von Zeitschriften. Für den Jugendschutz in Mediendiensten sorgen die Behörden der Bundesländer. In Bayern ist das zum Beispiel die Regierung von Mittelfranken, in Hamburg die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung, in Niedersachsen die Bezirksregierung Weser-Ems oder in Sachsen das Staatsministerium für Soziales. Bislang ist jedoch kein Fall bekannt geworden, in dem eine Länderbehörde eine Geldbuße wegen eines jugendgefährdenden Mediendienst festgesetzt hat.

 

haften für ihre Kunden Provider

Wer Tele- oder Mediendienste mit strafbaren oder jugendgefährdenden Inhalten anbietet, haftet auch für diese Inhalte. Es haftet damit in jedem Fall der Content-Provider, der eigene Inhalte verbreitet. Eine Haftung kann auch den Service-Provider treffen. Das ist ein Anbieter, der auf seinem Server Speicherplatz zur Verfügung stellt. Service-Provider sind zum Beispiel Tripod.com, Geocitiy.com oder auch T-Online oder AOL, die Speicher für private Homepages zur Verfügung stellen.

Diese Provider haften dann, wenn sie von den rechtswidrigen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, die Inhalte zu entfernen. Das ist für einen Service-Provider in der Regel der Fall. Denn er hat jederzeit Zugriff auf seinen Server und kann die Inhalte löschen. Internet-Provider , die lediglich Zugang zu Internet-Inhalten auf anderen Servern vermitteln (z.b.: Nic.de.vu), haften nicht. Provider können den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten zu verhindern.

Haften kann aber auch der Betreiber einer Suchmaschine, der auf rechtswidrige Inhalte hinweist. Häufig gerät der Anwender erst über Suchmaschinen zu solchen Inhalten, da die Eingabe unzähliger Domain-Namen kaum zu gewünschten Erfolg führt. Ordnet der Anbieter der Suchmaschine die bei ihm angemeldeten Inhalte, sichtet er diese womöglich auch und eine Haftung ist durchaus denkbar. Haften kann ein Lehrer oder Schuldirektor , der Schüler unbeaufsichtigt im Interner surfen läst. Denn die Schule hat eine besondere Fürsorgepflicht, die sie verletzt, wenn sie Kindern und Jugendlichen den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten ermöglicht. Andererseits haften Betreiber von Internet-Cafes nicht, wenn Jugendliche von dort aus auf verbotene Seiten gelangen. Das hat das Landgericht München 1 schon 1997 festgestellt. Denn es besteht keine Rechtspflicht des Betreibers, die Benutzer an Straftaten zu hindern.

Quelle: PC Professionell 4/2002

             Dr.Gero Himmelsbach/OPU    Rechtsanwälte Romtka & Collegen, München

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Geklaut oder nicht, Copyright's im iNet !!!

1.

Wenn wir mal ganz ehrlich sind.... wer von uns kann so gut malen, dass er die fertigen Hintergrundbilder/-fotos, GIFs und Tubs nicht bräuchte??? Gibt es einen unter uns, der die Bilder seiner Globes selbst gemalt hat??? Sicher nicht! Und nun stellt Euch doch bitte folgende Situation vor:

Andrea Musterfrau bastelt einen Globe, Hintergrund wie Figuren zieren süße Diddl. Diesen bietet sie auf ihrer Homepage zur Adoption an. Nun erfährt sie, dass genau dieser auf der Page "XYZ" zu sehen ist - ohne Zertifikat! Die Aufregung ist groß.... GESTOHLEN!!!!! Und das, obwohl doch groß auf ihrer Page zu sehen war: "© Andrea Musterfrau". Wie das weiter geht wisst Ihr alle. Doch.... bei aller Aufregung, was würde Thomas Goletz (der "Vater" der Diddlmäuse) dazu sagen??? Wäre er nicht der einzige, der sich wirklich aufregen dürfte??? Würde er nicht zu Recht sagen: "Wie unverschämt ist diese Andrea Musterfrau eigentlich? Obwohl alles auf meinen Namen registriert ist, meinem Copyright unterliegt, stiehlt sie mir einfach meine Diddl, benutzt sie unberechtigt und ungefragt, schreibt dreist "ihr" Copyright darunter, und regt sich auch noch auf, das man "ihr" die Sachen stiehl, die mir gehören!"........

Das ist so, als wollte ich ein Haus bauen, und würde mir auf tausend Baustellen die Steine und Zement zusammen klauen. Wenn das Haus dann steht, stehle ich mir noch bei IKEA, WMF und anderen Häusern die Einrichtung..... Klar habe ich das Haus gebaut, und auch eingerichtet. Aber mir gehört nicht ein Stein, nicht eine Tasse....

So hat jedes Ding seine zwei Seiten nicht wahr? Das soll jedoch nicht heißen, dass ich für dreiste Globediebe in irgendeiner Form Verständnis, geschweige denn Sympathien hätte. Aber vielleicht sollten wir die Sache oft nicht ganz so verbissen sehen. Ich weiß wie ärgerlich das ist, wenn jemand einen Globe stiehlt, in dem soviel Arbeit steckt. Aber hätten wir nicht selbst die Teile dazu "gestohlen", wären diese für uns wohl nie realisierbar gewesen. Und 99 von 100 Globe-Pages würden wieder verschwinden......... Ich weiß natürlich auch, dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt. Aber es sind halt Ausnahmen!

Und sollte jetzt jemand meinen das wäre Blödsinn, soll sie/er sich doch bitte an den PC setzen, sein Grafikprogramm starten, und anfangen einen Globe zu basteln, OHNE einen fremden Hintergrund zu benutzen, ohne Tub, ohne GIF......

 

2.

Copyright..... ein leidiges Thema.... Natürlich hat jeder Bastler, oder Fotograf ein Copyright auf seine Produkte. Nur, ist wirklich jedem bewußt was das eigentlich heißt??? Ich denke eher nicht! Sehe ich doch immer wieder folgendes Phänomen: Snow-Globes werden von einer Seite kopiert, ohne Genehmigung stümperhaft verändert, verkleinert oder in Awards eingebaut - um Grafiken von Boris Valejo, Gustavo Rojo, etc. werden Rahmen gelegt oder mit farbigen Schatten versehen, und als Krönung schreibt der "Bastler" dann noch frech "sein" Copyright darunter...... Soll man sich nun darüber ärgern, lachen, oder ganz einfach nur am Verstand des/derjenigen zweifeln? Vielleicht von allem ein bisschen... vor allem wenn dann zur Rechtfertigung dieser merkwürdigen Aktion solche albernen Kommentare beigefügt sind wie: "die Grafik wurde von mir vollkommen verändert, wodurch eine ganz neue..." Nein liebe Leute... wurde sie nicht!!! Ihr habt nicht einmal das Recht diese zu verändern, geschweige denn das Recht durch das unerlaubte verfremden Euer Copyright unter diese Grafiken zu setzten!!! Wenn ich der Mona Lisa einen Schnurbart und eine Augenklappe male, habe ich das Bild zwar "verändert", aber noch lange nicht gemalt, und schon gar kein Recht darauf!

3.

Niemand sollte behaupten, es gäbe kein Großzügigkeit im Netz! Finden sich doch immer wieder Pages, die Geschenkeseiten für ihre Besucher eingerichtet haben... "Zum Mitnehmen!", "Ein Geschenk für Euch!", "Ein Geschenk für meine Besucher!"..... Eine nette Geste könnte man meinen, wenn... tja wenn man nur das verschenken würde, was einem auch gehört! Leider ist das meist nicht der Fall. Ja es scheint fast "normal" geworden zu sein, vor allem Snow-Globes auf der einen Seite zu stehlen, und auf den eigenen Seiten als Geschenk anzubieten.... :-(  Und so wimmelt es nur so von "Geschenken", die aus gestohlenen GIFs oder Fotos bestehen. Niemand scheint sich ernsthaft Gedanken darüber zu machen, das die Animationen mit viel Arbeit von jemandem hergestellt wurden. Niemand scheint sich darüber Gedanken zu machen das Fotos auch einen Besitzer haben. Niemand scheint daran zu denken das auf all diesen Sachen ein Copyright liegt..... sollten sie aber!!! Denn das unerlaubte Benutzen oder weitergeben dieser Fotos und Animationen ist weder ein "Kavaliersdelikt", noch eine "Bagatelle", sonder ganz einfach, schlicht und ergreifend Diebstahl... eine Straftat... wobei die Wertigkeit des Betrachters vollkommen ohne Belang ist! Auch wenn es der-/demjenigen vielleicht ein müdes Lächeln abgewinnt. Dieses Lächeln könnte den Dieben jedoch schnell vergehen wenn wirklich jemand seine Rechte geltend macht und einen Rechtsanwalt einschaltet. Es wäre wünschenswert, wenn das Eigentum anderer mehr geachtet würde. Und wenn ich dann, wie leider oft..., auf ein und der gleichen Seite einen Button der Aktion, "Fair im Netz", und auf der nächsten gestohlene Globes sehe, fehlt mir dafür bei aller Liebe das Verständnis!!! Manchen Menschen würde es besser zu Gesicht stehen, erst einmal über ihr Handeln nachzudenken, statt in blindem Aktionismus die Page mit Buttons zu bekleben die man offensichtlich selbst nicht ganz versteht......

Beim Ladendiebstahl besteht eine natürliche Hemmschwelle, die Gefahr des erwischt werdens, und der damit verbundenen Schande und Strafe schreckt doch glücklicherweise viele ab. Das stehlen vom heimischen PC aus, geht da hingegen wesentlich einfacher, ungefährlicher und anonymer. Es sieht ja keiner... Doch Straftat bleibt Straftat! Es wäre wünschenswert, wenn die Leute, die hier gemeint sind, sich folgendes zu eigen machen würden:

  • Ein Homepage ist kein Selbstbedienungsladen!
  • Der Besucher ist ein Gast, der immer willkommen ist, solange er Gastrecht nicht mit Narrenfreiheit verwechselt!
  • Und ob im "realen" Leben oder im Netz, das Eigentum anderer MUSS unantastbar bleiben!

 

4.

Auch wenn die Nachfolgenden Artikel auf den ersten Blick wie ein Widerspruch zu den obigen zu sein scheinen... sie sind es nicht! Nur gibt es einige Punkte, die  vielleicht eine Überlegung. Wert sind.

Viele lehnen sich sehr weit aus dem Fenster wenn es darum geht, andere der Verletzung an einem Copyright zu bezichtigen. Vergessen dann aber dabei, dass sie selbst oft das gleiche - bewußt oder unbewußt - machen! Mit Vorliebe werden Bilder von Boris Valejo, Gustavo Rojo, Anne Geddes, etc. als Hintergrund für Globes usw. verwendet - doch das ist VERBOTEN ! Ja strenggenommen sogar Strafbar! Nun, zum Glück lassen die meisten die Kirche im Dorf. Von Anne Geddes habe ich aber wiederholt gehört, dass sie da auch schon mal eine härtere Gangart einlegt. Ja eigentlich dürfte man nicht einmal Disney oder Diddl-Bilder verwenden. natürlich macht das trotzdem jeder. Und in der Regel kommt -wenn überhaupt- zuerst eine Verwarnung des Künstlers, sollte er dieses bemerken, bevor er/sie gleich Rechtsanwälte einschaltet. Aber nichts desto trotz, man darf es nicht. Wenn die Globebastler "ihr" Copyright unter die Globes setzen, kann sich das in der Regel nur auf die Gesamtkomposition beziehen, und nicht auf den Hintergrund oder die einzelnen Bilder.

 

5.

Und da sind wir schon beim nächsten Problem, die frei downloadbaren Tubes.... frei sind sie oft nur, weil sie nichts kosten, jedoch nicht immer frei vom Copyright! Ich habe jetzt schon des öfteren Seiten gesehen, wo Figuren zum Download angeboten waren, die z.B. aus Fantasybilder von Valejo & Co. ausgeschnitten wurden.... Das ist natürlich ebenso verboten, denn niemand hat das Recht ein Bild, oder Teile davon zu benutzen, ohne die ausdrückliche Genehmigung des Künstlers. Und selbst wenn der Anbieter dieser Tubs diese hätte, würde das nur für ihn gelten - weitergeben dürften sie dann immer noch nicht werden. Da nützt es dem Bastler auch nichts wenn er beteuert, er habe diese Tubes von einer Seite downgelodet, die diese frei anbot. - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

 

6.

Eine gute Möglichkeit seine Texte schützen zu lassen, bietet "Websignum".

http://websignum.richtig.de/